Wir von der RETRO Services AG helfen Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen und auch durchzusetzen

Haben auch Sie ein Finanzinstitut mit der Verwaltung Ihres Vermögens betraut oder haben Sie in Ihren Wertschriftenportfolios Anlagefonds oder strukturierte Produkte? Haben Sie eine Ahnung, wie hoch die Provisionen sind, die Ihr Finanzinstitut erhält - zusätzlich zu den verschiedensten Gebühren, die Sie eh schon bezahlen? Sie wissen das nicht. Sollten Sie aber, denn Ihnen steht wahrscheinlich Geld zu, von dem Sie noch gar nichts ahnen: Retrozessionen. Finanzinstitute kassieren von Fondsanbietern versteckte Provisionen, sogenannte Retrozessionen oder Kickbacks. Diese Provisionen können je nach Finanzprodukt bis zu 2% pro Jahr des Anlagevolumens ausmachen.

In der Finanz- und Versicherungsbranche sind Retrozession weit verbreitet. Insgesamt haben Finanzinstitute in den letzten Jahren versteckte Provisionen in Milliardenhöhe erhalten, welche sie nicht an die Kunden weitergegeben haben. Das Bundesgericht hat nun im Oktober 2012 in einem wegweisenden Urteil entschieden: Retrozessionen gehören den Anlegern, da zwischen ihnen und der Bank rechtlich ein Auftragsverhältnis vorliegt.

Das Bundesgericht hat zudem entschieden: Kunden haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie viel Geld ihnen die Banken vorenthalten. Das kann sogar gelten, wenn Anleger vertraglich auf Kommissionen verzichtet haben. Das Gericht hat sich in diesem Punkt unmissverständlich geäussert: Der Kunde kann zwar auf das Geld verzichten, aber nur, wenn er auf den Franken genau weiss, worauf er verzichtet. An einer Offenlegung führt deshalb kein Weg vorbei. Banken müssen ihre Kunden sogar jedes Jahr aufs Neue über die Höhe der Retrozessionen informieren, sonst ist der Verzicht des Kunden nicht gültig.

Das Gerichtsurteil bedeutet aber nicht, dass die Finanzinstitute jetzt von sich aus Gelder zurückerstatten. Die Kunden müssen sich dieses selber zurückerkämpfen. Die Rückforderung obliegt somit letztlich jedem Kapitalanleger. Zivilrechtlich können Kunden ihren Anspruch auch rückwirkend d.h. für vergangene Jahre geltend machen. Eine Beurteilung der tatsächlichen Erfolgsaussichten auf Rückzahlung von Retrozessionen, erweist sich im Einzelfall jedoch häufig als sehr zeitaufwendig und kostspielig.

Die RETRO Services AG klärt die Erfolgschancen ab und hilft Ihnen Ihre Ansprüche – notfalls auch vor Gericht - geltend zu machen und durchzusetzen. Dazu brauchen Sie auch kein Geld in die Hand zunehmen, da unsere Gesellschaft erst bei positivem Abschluss der Verhandlungen oder des Vorliegens eines rechtskräftigen Gerichtsurteils prozentual am Inkasso-Ergebnis partizipiert. Zudem verpflichten wir uns, einen beträchtlichen Anteil unseres Erfolgshonorars einer gemeinnützigen Institution, vorrangig dem Schweizerischen KinderSpitex-Verein in Horn im Kanton Thurgau als Spende zukommen zu lassen.

Nutzen Sie die Gunst der Stunde und holen Sie Ihr Geld zurück. Es ist Teil Ihres Vermögens! Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserem Spezialwissen zur Verfügung.

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